Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Ihr Pkw hat einen Defekt und ist nicht mehr fahrbereit. Was ist beim Abschleppen zu beachten?
- ist an beiden Fahrzeugen Warnblinklicht einzuschalten
- ist das Abschleppseil möglichst straff zu halten
- darf die Autobahn nur als Abkürzung zur nächsten Werkstatt benutzt werden
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Ihre Auswahl ist vollständig richtig. Beim Abschleppen eines nicht fahrbereiten Fahrzeugs müssen an beiden Fahrzeugen die Warnblinklichter eingeschaltet sein, damit andere Verkehrsteilnehmer gewarnt werden. Außerdem sollte das Abschleppseil möglichst straff gehalten werden, um ruckartiges Ziehen zu vermeiden und so die Gefahr eines Unfalls oder Schadens zu verringern. Die Nutzung der Autobahn ist nur erlaubt, wenn das Abschleppen dort begonnen wurde und nur bis zur nächsten Ausfahrt. Ein Abschleppen auf der Autobahn zur Nutzung als Abkürzung ist nicht zulässig. So stellen Sie sicher, dass Sie in ähnlichen Situationen korrekt handeln.
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